Was wird gefördert?
- Drehbuch (für innovative Spielfilme ab 70 Minuten)
- Projektentwicklung (für Experimental-, Animations- und Dokumentarfilme)
- Herstellung
- Verbreitungsmaßnahmen
Als regionale Förderungsstelle für Kunstfilm erwarten wir neben der künstlerischen Qualität einen wirtschaftlichen Effekt für das Land Steiermark in Höhe von 100% der erwünschten Förderung (optimalerweise als strukturellen Filmbranchen-Effekt). Diese Kosten sind für die Einreichung durch Angebote zu plausibilisieren.
Im Sinne einer Harmonisierung der österreichischen Filmförderungspraxis arbeiten wir proaktiv mit allen österreichischen Filmförderungsstellen zusammen. Zur Qualitätssicherung der Einreichungen orientieren wir uns an den Grundsätzen der
Filmförderung im zuständigen Bundesministerium, die als Förderungstelle auf Bundesebene unser Pendant bei der Förderung des künstlerisch anspruchsvollen Films bildet.
Abgelehnte Projekte können nur dann zur nochmaligen Begutachtung vorgelegt werden, wenn die Neueinreichung substantielle Änderungen enthält. Die Entscheidung darüber obliegt der Förderungsstelle CINE ART.
Explizit von einer Förderung ausgeschlossen sind Werbe- und Industriefilme sowie Musikvideos.
Sperrfrist: Erfolgt im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung aufgrund von verspäteter, teilweiser oder unterlassener Vorlage der Verwendungsnachweise eine qualifizierte Mahnung mit Nachfristsetzung und verstreicht die gesetzte Frist fruchtlos, so entsteht eine Sperrfrist von drei Monaten ab Ablauf dieser Frist. Während dieser Sperrfrist ist eine erneute Antragstellung nicht zulässig.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
- Die Bearbeitungsfrist von 14 Wochen beginnt jeweils mit den angegebenen Einreichterminen.
- Die Einreichtermine werden ausnahmslos eingehalten. Verspätet eingetroffene Ansuchen gelten automatisch für den nächsten Einreichtermin.
- Über Entscheidungen Ihren Antrag betreffend, werden Sie innerhalb der Bearbeitungsfrist schriftlich verständigt. Telefonische Auskünfte über den Bearbeitungsstatus werden nicht erteilt. Bei offenen Fragen oder fehlenden Unterlagen werden Förderungswerberinnen bzw. -werber von uns kontaktiert.
- Mehrjährige Förderungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren und Schwerpunktprogramme („CALLS") werden gesondert ausgeschrieben. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen zur Einreichung.
- Ein Ansuchen muss vor Projektumsetzung eingebracht werden.
- Förderungen für bereits abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.
- Wir empfehlen eine Antragstellung sechs bis zwölf Monate vor der Umsetzung, um Ihnen und uns Planungssicherheit zu ermöglichen.
Einreichtermine
Projektförderungen (bei einem Förderungswunsch bis zu € 8.000,00): 31.03.2026
Für diesen Einreichtermin steht ein Förderungsbudget in der Höhe von € 70.000,00 zur Verfügung.
Projektförderungen (bei einem Förderungswunsch über € 8.000,00 für Vorhaben bzw. zeitliche Schwerpunktsetzung im zweiten Halbjahr 2026): 30.04.2026
Für diesen Einreichtermin steht ein Förderungsbudget in der Höhe von € 200.000,00 zur Verfügung.
Alle Anträge werden von einem Fachbeirat, dessen Mitglieder Filmschaffende sind und anschließend vom
Kulturkuratorium geprüft.
Fachexpertinnen bzw. Fachexperten
Therese Seemann
Oliver Pink
Jakob Pretterhofer
Über eine Entscheidung erhalten Sie entsprechend dem Kultur- und Kunstförderungsgesetz innerhalb von vierzehn Wochen nach der Einreichung eine Mitteilung.
Wir verständigen Sie in jedem Fall schriftlich mit einer ausführlichen filmkünstlerischen und kaufmännischen Begründung. Telefonisch werden keine Auskünfte erteilt.
