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Verbreitungsmaßnahmen

CINE ART fördert folgende Verbreitungsmaßnahmen von Filmen:

Kinostart und alternative Verbreitungsmaßnahmen werden nur für jene Filme gewährt, die bereits in der Herstellung durch CINE ART gefördert wurden.

Für den Kinostart muss mindestens ein Kino eine schriftliche Garantie abgeben, den Film an sieben aufeinander folgenden Tagen an einem fixen Programmplatz einzusetzen. Für alternative Verbreitungsmaßnahmen muss ein detailliertes Zielgruppen-Konzept vorgelegt werden. Projektionen im halböffentlichen oder privaten Rahmen werden ausdrücklich nicht gefördert. Verbreitungsmaßnahmen ohne detailliertes PR-Konzept werden nicht gefördert.

Förderungsansuchen (derzeit keine Förderungsansuchen möglich)

Folgende Unterlagen sind dem Förderungsansuchen online beizulegen bzw. hochzuladen:

  1.  Kurzbeschreibung des Vorhabens
  2.  Einnahmen-/Ausgabenaufstellung
  3. Ausführlicher Verwertungsplan/PR-Konzept (PDF)
  4. Kalkulation inklusive Angebote (PDF)
  5. Finanzierungsplan (PDF)
  6. Film ab Feinschnitt (LINK)
  7. Lebenslauf Regie mit künstlerischem Werdegang (PDF)
  8. Begleitschreiben (PDF)

Festivaleinladungen werden ausnahmslos nur von Festivals akzeptiert, die auf den drei relevanten Festivallisten von AFC, BKA oder sixpack aufscheinen.

Einreichungen sind nur für Filme möglich, die bereits in der Phase der Vorproduktion oder der Herstellung von CINE ART gefördert wurden.

Förderungsansuchen (derzeit keine Förderungsansuchen möglich)


Folgende Unterlagen sind dem Förderungsansuchen online beizulegen bzw. hochzuladen:

  1. Festivaleinladungen (laut Festivallisten) (PDF)
  2.  Kurzbeschreibung des Vorhabens
  3.  Einnahmen-/Ausgabenaufstellung
  4. Kalkulation mit Angeboten und Finanzplan (PDF)
  5. Film (LINK)
  6. Lebenslauf Regie mit künstlerischem Werdegang (PDF)
  7. Begleitschreiben (PDF)

Anforderungen an Förderungen für die Konzeption und Durchführung von Filmfestivals sind neben einer kontinuierlichen innovativen Qualität der kuratorischen Tätigkeit, die das österreichische und internationale Filmschaffen nennenswert präsentiert und vermittelt, eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit, die Bespielung von steirischen Kinos oder deren räumlicher Äquivalente, ausgestattet mit entsprechender Technik. Das bloße Abspielen von Filmen ohne relevante kuratorische Filmvermittlung wird ausdrücklich nicht gefördert. Wichtig bei der Filmauswahl ist die Fokussierung auf ein hohes künstlerisches Niveau jenseits von Konvention und von primär kommerzieller Ausrichtung sowie eine überregionale Wahrnehmung des Festivals.

Förderungsansuchen (derzeit keine Förderungsansuchen möglich)

Folgende Unterlagen sind dem Förderungsansuchen online beizulegen bzw. hochzuladen:

  1. Ausführliches Festivalprofil (PDF)
  2.  Kurzbeschreibung des Vorhabens
  3.  Einnahmen-/Ausgabenaufstellung
  4. Ausführliches PR-Konzept (PDF)
  5. Detailkalkulation inklusive Angebote (PDF)
  6. Finanzierungsplan (PDF)
  7. Filmliste (PDF)
  8. Gästeliste (Referentinnen bzw. Referenten/Kuratorinnen bzw. Kuratoren/internationale Gäste) (PDF)
  9. Begleitschreiben (PDF)
 

KONTAKTPERSON

  • Nicole Kurzmann, MSc.
  • +43 (0)316 877-4322
  • E-Mail

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0
Fax: +43 (316) 877-2294

E-Mail: post@stmk.gv.at

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