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Hinweise & Unterlagen für Antragsteller

Werte Filmschaffende,

frei nach Billy Wilder gilt: "Filmförderung hängt im Wesentlichen von drei Dingen ab:
1. einer professionellen Einreichung, 2. einer professionellen Einreichung und 
3. einer professionellen Einreichung".

Um Ihre Einreichung optimal zu bearbeiten, folgen Sie unseren Tipps.

 
Was wird gefördert?

1. Stoffentwicklung: Drehbuch bzw. Konzepterstellung/ Drehbuchentwicklung im Team 

2. Projektentwicklung

3. Herstellung

4. Verwertung: Kinostart/ Festivalteilnahme/ sonstige Verbreitungsmaßnahmen

5. Strukturmaßnahmen: Festivals/ Jahrestätigkeit für filmkulturelle Institutionen

6. Kinoreferenzförderung

7. Kinokulturelle Projekte

 
In vier Schritten zur optimalen Einreichung
1) Erstgespräch: Rufen Sie uns unter +43 316 877 3137 an.
Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für eine individuelle Beratung.

2) Einreichung online: Schicken Sie uns Ihren Förderantrag vorab online.
Er dient als Gesprächsleitfaden und gemeinsam können wir ihn verbessern.

3) Was Sie neben dem Antrag unbedingt für eine Einreichung zur Herstellungsförderung brauchen:

• Synopsis
• AV-Treatment
• Produzenten-/ Regie-/ Kamera-Statement
• Drehbuch
• Kalkulation (bei Großprojekten bm:ukk-Vorlagen verwenden)
• Finanzplan
• Show reel oder Arbeitsproben


4) Einreichung auf dem Postweg: Schicken Sie Ihren Antrag erst nach unserem Gespräch
mit sämtlichen vereinbarten Unterlagen per EINSCHREIBEN unterschrieben
in vierfacher Ausfertigung an:

A9 - Kultur, Europa und Außenbeziehungen
Cine Art, zh Mag. Martin Titz
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz

 
Einreichtermine 2013


Für 2013 gelten folgende Einreichtermine als dead line:

  • 1. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Ihre Einreichung muss zu diesen Terminen vollständig und richtig bei uns eingetroffen sein.
Schicken Sie daher Ihren Jury pflichtigen Antrag zwei Wochen vor diesen Fristen an uns.
Kleinförderungen sind nicht an diese Einreichtermine gebunden. 

 
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