Hinweise & Unterlagen für Antragsteller
Werte Filmschaffende,
frei nach Billy Wilder gilt: "Filmförderung hängt im Wesentlichen von drei Dingen ab:
1. einer professionellen Einreichung, 2. einer professionellen Einreichung und
3. einer professionellen Einreichung".
Um Ihre Einreichung optimal zu bearbeiten, folgen Sie unseren Tipps.
1. Stoffentwicklung: Drehbuch bzw. Konzepterstellung/ Drehbuchentwicklung im Team
2. Projektentwicklung
3. Herstellung
4. Verwertung: Kinostart/ Festivalteilnahme/ sonstige Verbreitungsmaßnahmen
5. Strukturmaßnahmen: Festivals/ Jahrestätigkeit für filmkulturelle Institutionen
6. Kinoreferenzförderung
7. Kinokulturelle Projekte
Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für eine individuelle Beratung.
2) Einreichung online: Schicken Sie uns Ihren Förderantrag vorab online.
Er dient als Gesprächsleitfaden und gemeinsam können wir ihn verbessern.
3) Was Sie neben dem Antrag unbedingt für eine Einreichung zur Herstellungsförderung brauchen:
• Synopsis
• AV-Treatment
• Produzenten-/ Regie-/ Kamera-Statement
• Drehbuch
• Kalkulation (bei Großprojekten bm:ukk-Vorlagen verwenden)
• Finanzplan
• Show reel oder Arbeitsproben
4) Einreichung auf dem Postweg: Schicken Sie Ihren Antrag erst nach unserem Gespräch
mit sämtlichen vereinbarten Unterlagen per EINSCHREIBEN unterschrieben
in vierfacher Ausfertigung an:
A9 - Kultur, Europa und Außenbeziehungen
Cine Art, zh Mag. Martin Titz
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz
Für 2013 gelten folgende Einreichtermine als dead line:
- 1. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Ihre Einreichung muss zu diesen Terminen vollständig und richtig bei uns eingetroffen sein.
Schicken Sie daher Ihren Jury pflichtigen Antrag zwei Wochen vor diesen Fristen an uns.
Kleinförderungen sind nicht an diese Einreichtermine gebunden.


